Aufgaben
- Vorbereitung und Durchführung von Prüf- und Messaufgaben mit Hilfe von Messmitteln oder Messmaschinen (i.d.R. mit vorgegebenem Programm) bzw. durch visuelle Kontrolle (z.B. Sichtprüfung)
- Plausibilisierung und Auswertung der Messergebnisse sowie Erstellung der Dokumentation
- Erstteil-, Zwischen- und Endprüfung für Fertigungs- und Verwendungsfreigabe durchführen und dokumentieren
- In Grenz- und Sonderfällen sowie bei fehlerhaften Teilen, Baugruppen und Geräten kennzeichnen und mit Fehlerbeschreibung weiterleiten
- Prüfablauf anhand von Zeichnungen und mitgeltenden Vorgabedokumenten ausarbeiten.
- Errechnung von fehlenden Maßen. Eindeutige Prüfmittel auswählen und festlegen (ggf. vorher abstimmen)., dazu gehört es auch, die Betriebsmittel vorzubereiten (z.B. Universalmessmaschinen) und einzurichten
- Korrekte Bauteile freigeben, Bauteile mit Abweichungen sperren
- Dokumentation der Qualitätsabweichungen und ggf. Meldungserstellung in den DV Systemen. Für Ursachenanalyse, Fachabteilungen und/oder ggf. Lieferanten intern und extern hinzuziehen
- Bei Reklamationen Prüfaufgaben durchführen
- Ergebnisse dokumentieren und Soll / Ist Vergleiche durchführen sowie fehlerhafte Teile und Komponenten aussortieren, kennzeichnen und mit Fehlerbeschreibung weiterleiten
Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als Zerspanungsmechaniker oder vergleichbare Ausbildung, Berufserfahrung wünschenswert
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, gewissenhafter und eigenverantwortlicher Arbeitsstil
- Sicherer Umgang mit Prüf - und Messmitteln
- Erfahrung im Lesen und Beurteilen von technischen Zeichnungen
- Kenntnisse in Leanmethoden (z.B. KVP, TPM, 5S) wünschenswert
- Berechtigung zum Führen von flurgesteuerten Krananlagen wünschenswert
- Bereitschaft zur Schicht - und Wochenendarbeit
Benefits
- Eine übertarifliche Bezahlung
- Mögliche Übernahme in Festanstellung bei unserem Kunden
- Aussicht auf Folgeprojekte
- Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer zukunftsträchtigen und innovativen Branche
- Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen